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Leistungen

Mein Angebot

Als Therapeut unterstütze ich Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg. Individuelle Behandlungsansätze helfen Ihnen, die Bedürfnisse Ihres Körpers zu berücksichtigen und zugleich einen Perspektivwechsel einzuleiten. Besonders die Integration der verschiedenen manuellen und faszialen Therapieformen ist, neben der Beratung, zu einem wichtigen Schwerpunkt in meiner Praxis geworden.

Die Osteopathie behandelt keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Bewegungsstörungen im weitesten Sinne. Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht immer den Menschen als Ganzes. Behandelt werden daher auch keine Krankheiten, sondern Menschen.
Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, Indikationen für die Osteopathie anzugeben. Die Beseitigung von Symptomen ist im Grunde nicht Ziel der Behandlung, sondern nur ein Ergebnis der Auflösung von Einschränkungen osteopathischer Dysfunktionen jeder Art.

Kosten

Eine Behandlung dauert in der Regel bei Erwachsenen eine Stunde und kostet 100 Euro. Bei Säuglingen und Kindern eine halbe Stunde und 60 Euro. 

Sollten Sie nicht in der Lage sein, meine Praxis besuchen zu können, biete ich in speziellen Fällen Hausbesuche an, hierbei fallen jedoch zusätzliche Gebühren für An- und Abfahrt an.

Bei Privatpatienten wird die Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellt, um eine einfache Erstattung zu ermöglichen.

Seit dem 01.01.2013 bezuschussen teilweise auch die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung von Osteopathen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Erstattungsmöglichkeiten bei Ihrem Tarif vorhanden sind. Informationen dazu finden sie auch hier.

Terminabsagen

Es kann immer Gründe geben, die Sie zwingen einen Termin abzusagen. Wenn eine Benachrichtigung bis spätestens 24 Stunden vor der Behandlung vorliegt, wird der Termin kostenfrei storniert. Da wir als reine Bestellpraxis organisiert sind, bedeutet das, dass jeder Termin für den jeweiligen Patienten reserviert ist. Daher kann bei einer kurzfristigen Absage oder bei Nichterscheinen der Termin häufig nicht weiter vergeben werden. Wir behalten uns deshalb vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Behandlungskosten in Rechnung zu stellen. Diese Regelung wird durch den Patienten durch Unterschrift auf dem Behandlungsvertrag bestätigt.